Arbeitsmedizinische
Untersuchungen
in Duisburg
Von der Pflichtvorsorge nach ArbMedVV über G25 und G41 bis zu Spezialuntersuchungen – wir bieten alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen kurzfristig und rechtssicher.
Gesundheit schützen –
Haftung vermeiden
Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind mehr als gesetzliche Pflicht. Sie schützen Ihre Mitarbeitenden vor berufsbedingten Erkrankungen, erkennen gesundheitliche Risiken frühzeitig und sichern die Leistungsfähigkeit Ihrer Belegschaft langfristig.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen anzubieten oder durchführen zu lassen. Wir übernehmen die gesamte Organisation – von der Terminvergabe über die Untersuchung bis zur rechtssicheren Dokumentation.
Gesetzliche Grundlage für Vorsorgeuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen für Fahr- und Höhentätigkeiten
Fahrtauglichkeit für LKW-, Bus- und Taxifahrer
Bahnärztliche Untersuchungen für Triebfahrzeugführer
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Nach ArbMedVV
Durchführung aller arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Rechtssichere Dokumentation und Vorsorgekartei.
Termin anfragenEnthaltene Untersuchungen
- PflichtvorsorgeGesetzlich vorgeschriebene Vorsorge bei bestimmten Gefährdungen
- AngebotsvorsorgeVom Arbeitgeber anzubietende Vorsorge
- WunschvorsorgeAuf Wunsch des Mitarbeitenden
Eignungs- & Tauglichkeitsuntersuchungen
G-Untersuchungen & Einstellungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen für spezielle Tätigkeiten und Einstellungsuntersuchungen. Schnelle Terminvergabe und rechtssichere Dokumentation.
Termin anfragenEnthaltene Untersuchungen
- G25 – Fahr-, Steuer- und ÜberwachungstätigkeitenFür Fahrer, Maschinenführer, Kranfahrer
- G41 – Arbeiten mit AbsturzgefahrFür Höhenarbeiter, Dachdecker, Gerüstbauer
- EinstellungsuntersuchungenVor Beginn eines Arbeitsverhältnisses
- TauglichkeitsuntersuchungenFür spezielle Tätigkeiten und Berufsgruppen
Fahrer- & Verkehrsuntersuchungen
Nach FeV
Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für Berufskraftfahrer und andere Fahrer. Schnelle Abwicklung und bundesweit anerkannte Bescheinigungen.
Termin anfragenEnthaltene Untersuchungen
- Fahrtauglichkeitsuntersuchung nach FeVFür Führerscheinerwerb und -verlängerung
- LKW-Fahrer (Klasse C/CE)Pflichtuntersuchung für Berufskraftfahrer
- Busfahrer (Klasse D/DE)Für Personenbeförderung
- TaxifahrerFür Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV)
Spezialuntersuchungen
Für besondere Tätigkeiten
Spezialisierte Untersuchungen für besondere Berufsgruppen und Tätigkeiten. Zertifizierte Durchführung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
Termin anfragenEnthaltene Untersuchungen
- Bahnärztliche Untersuchungen (TfV)Für Triebfahrzeugführer und Eisenbahnpersonal
- Strahlenschutz (StrlSchV)Für Mitarbeitende mit Strahlenexposition
- DruckluftverordnungFür Arbeiten unter Überdruck
- TauchtauglichkeitFür Berufs- und Berufstaucher
- Feuerwehrtauglichkeit (FwDV 7)Für Feuerwehrangehörige
Reisemedizin
Für berufliche Auslandsaufenthalte
Reisemedizinische Beratung und Impfberatung für Mitarbeitende mit beruflichen Auslandsaufenthalten. Individuelle Beratung je nach Reiseziel und Tätigkeitsprofil.
Termin anfragenEnthaltene Untersuchungen
- Reisemedizinische BeratungIndividuelle Beratung vor Auslandsreisen
- ImpfberatungEmpfehlungen und Durchführung von Reiseimpfungen
- MalariaprophylaxeBeratung zur Malariavorbeugung
- Gesundheitliche RisikoeinschätzungJe nach Reiseziel und Tätigkeitsprofil
Häufige Fragen
zu Untersuchungen
Sie haben weitere Fragen zu unseren Untersuchungen? Wir beraten Sie gerne persönlich und kurzfristig.
Termin anfragenDie G25-Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) ist eine Eignungsuntersuchung für Mitarbeitende, die Fahrzeuge führen, Maschinen steuern oder Überwachungstätigkeiten ausüben. Sie prüft unter anderem Sehvermögen, Reaktionsvermögen und allgemeine körperliche Eignung.
Die G41-Untersuchung (Arbeiten mit Absturzgefahr) prüft die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Höhe. Untersucht werden u.a. Herz-Kreislauf-System, Gleichgewichtssinn, Sehvermögen und Medikamenteneinnahme, die die Standsicherheit beeinflussen könnten.
Die Häufigkeit richtet sich nach der Art der Vorsorge und dem Alter des Mitarbeitenden. Pflichtvorsorgen müssen in der Regel alle 1-3 Jahre wiederholt werden. Die genauen Intervalle sind in der ArbMedVV und den zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.
Pflichtvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten und der Arbeitnehmer muss sie wahrnehmen. Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, der Arbeitnehmer kann sie ablehnen. Wunschvorsorge: Der Arbeitnehmer kann sie auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen, wenn er einen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und einer Erkrankung vermutet.
Ja, wir führen bahnärztliche Untersuchungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) durch. Diese sind für Triebfahrzeugführer und andere Eisenbahnpersonale mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben.
Bereit für eine professionelle arbeitsmedizinische Betreuung?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Unverbindliche Beratung · Keine Wartezeiten · Persönlicher Ansprechpartner
