FAQ

Häufige Fragen zur
Arbeitsmedizin

Antworten auf die häufigsten Fragen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen, betriebsärztlicher Betreuung und unseren Leistungen.

Alle häufigen Fragen

Allgemein

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Er führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, nimmt am Arbeitsschutzausschuss teil und berät bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, einen Betriebsarzt zu bestellen. Die Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängen von Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage ab.

Die Kosten richten sich nach dem Betreuungsumfang, der Betriebsgröße und der Branche. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Ja, wir betreuen Unternehmen im gesamten Rhein-Ruhr-Gebiet, darunter Duisburg, Oberhausen, Essen, Krefeld, Düsseldorf und Umgebung. Neben Praxisterminen bieten wir auch Vor-Ort-Besuche in Ihrem Unternehmen an.

Vorsorge

Bei der Pflichtvorsorge ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Untersuchung wahrzunehmen – der Arbeitgeber darf ihn ohne gültige Vorsorgebescheinigung nicht einsetzen. Bei der Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber die Untersuchung anbieten, der Arbeitnehmer kann sie aber ablehnen.

Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art der Vorsorge und dem Alter des Mitarbeitenden ab. In der Regel sind Bescheinigungen 1-3 Jahre gültig. Die genauen Intervalle sind in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Untersuchungen

Die G25-Untersuchung prüft die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Untersucht werden: Sehvermögen (Visus, Farbsehen, Gesichtsfeld), Hörvermögen, Reaktionsvermögen, Herz-Kreislauf-System, Nervensystem und allgemeine körperliche Eignung.

Die G41-Untersuchung ist für Mitarbeitende vorgeschrieben, die Tätigkeiten mit Absturzgefahr ausüben – z.B. Dachdecker, Gerüstbauer, Monteure, Windkraftanlagentechniker und andere Höhenarbeiter. Sie prüft insbesondere Herz-Kreislauf-System, Gleichgewichtssinn und Sehvermögen.

Ja, wir führen Fahrtauglichkeitsuntersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für LKW-Fahrer (Klasse C/CE), Busfahrer (Klasse D/DE) und Taxifahrer durch. Die Untersuchungen sind für die Verlängerung des Führerscheins erforderlich.

Bahnärztliche Untersuchungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind für Triebfahrzeugführer und anderes Eisenbahnpersonal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben. Wir sind als bahnärztliche Untersuchungsstelle zugelassen.

Prozess & Termine

Wir bieten kurzfristige Terminvergabe an. In der Regel können wir Ihnen innerhalb weniger Tage einen Termin anbieten. Für dringende Untersuchungen setzen wir uns bevorzugt ein. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ja, wir bieten neben Praxisterminen in Duisburg auch Vor-Ort-Termine in Ihrem Unternehmen an. Dies ist besonders praktisch für größere Betriebe oder wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig untersucht werden sollen.

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