Ihr persönlicher
Betriebsarzt
für Ihr Unternehmen
Betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – individuell, rechtssicher und mit einem festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen wirklich kennt.
Gesunde Mitarbeitende –
der Kern Ihres Erfolgs
Hinter jedem Unternehmen stehen Menschen. Ihre Gesundheit, ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden sind keine Selbstverständlichkeit – sie müssen aktiv geschützt werden. Als Ihr Betriebsarzt kennen wir Ihre Arbeitsplätze, Ihre Gefährdungen und Ihre Mitarbeitenden persönlich.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Unternehmen, einen Betriebsarzt zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Die DGUV Vorschrift 2 legt die Mindestbetreuungszeiten fest. Wir helfen Ihnen, diese Pflichten nicht nur zu erfüllen, sondern echten Mehrwert daraus zu ziehen.
Gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes
Vorschrift für Mindestbetreuungszeiten nach Branche
BEM-Unterstützung bei Wiedereingliederung
Individuelle Betreuungskonzepte – kein Pauschalvertrag
Was wir für Ihr Unternehmen leisten
Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage abgestimmt.
Grundbetreuung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Ersten Hilfe
- Beratung zur Arbeitsgestaltung
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Betriebsspezifische Betreuung
- Beratung bei besonderen Gefährdungen
- Unterstützung bei neuen Arbeitsmitteln
- Spezifische Gesundheitsförderung
- Analyse von Arbeitsunfällen
- Beratung bei Lärmschutz und Ergonomie
Mitarbeiterbezogene Leistungen
- Unterstützung beim BEM
- Beratung bei Wiedereingliederung
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Impfberatung und Impfungen
- Suchtprävention und Beratung
Dokumentation & Compliance
- Rechtssichere Dokumentation
- Vorsorgekartei und Nachweise
- Beratung zu gesetzlichen Pflichten
- Unterstützung bei Behördenanfragen
- Jahresbericht Arbeitsmedizin
Kein Pauschalvertrag – sondern ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen.
Angebot anfragenVom Erstgespräch
zur laufenden Betreuung
Unser Prozess ist transparent und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Von der ersten Analyse bis zur dauerhaften Betreuung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenErstanalyse & Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihre Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage. Daraus leiten wir den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ab.
Individuelles Betreuungskonzept
Auf Basis der Erstanalyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept – mit klaren Einsatzzeiten, definierten Leistungen und einem festen Ansprechpartner.
Laufende Betreuung & Begehungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA), Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Beratung bei akuten Fragen.
Dokumentation & Jahresbericht
Rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen, Vorsorgekartei, Nachweise für Behörden und ein jährlicher Arbeitsmedizinbericht für Ihr Unternehmen.
Für welche Unternehmen?
Wir betreuen Unternehmen verschiedenster Branchen im Rhein-Ruhr-Gebiet – von der Industrie bis zum Handwerksbetrieb.
Häufige Fragen
zur Betreuung
Sie haben weitere Fragen zur betriebsärztlichen Betreuung? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Persönlich beraten lassenDas Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Betriebsgröße, einen Betriebsarzt zu bestellen. Die betriebsärztliche Betreuung umfasst die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie die Betreuung der Beschäftigten.
Die DGUV Vorschrift 2 (früher BGV A2) regelt die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung (für alle Betriebe) und betriebsspezifischer Betreuung (je nach Gefährdungslage). Die Mindestbetreuungszeiten richten sich nach Branche und Betriebsgröße.
Die Grundbetreuung umfasst regelmäßige Betriebsbegehungen, Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung bei der Ersten Hilfe, Beratung zur Arbeitsgestaltung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA). Der Umfang richtet sich nach der Betriebsgröße und Branche.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen. Sie umfasst z.B. Beratung bei besonderen Gefährdungen, Unterstützung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe und spezifische Gesundheitsförderungsmaßnahmen.
Ja, wir unterstützen Unternehmen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 SGB IX. Dies umfasst die medizinische Beratung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Erkrankung sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Bereit für eine professionelle arbeitsmedizinische Betreuung?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Unverbindliche Beratung · Keine Wartezeiten · Persönlicher Ansprechpartner
